Expertenausschuss für die Stärkung der Steuergerechtigkeit und -gleichheit
Der Expertenausschuss für die Stärkung der Steuergerechtigkeit und -gleichheit wird durch Artikel 144 des Dekrets vom 18. Dezember 2025 eingerichtet, das den Gesamthaushalt der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2026 enthält.
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Ausschusses sind im Erlass der wallonischen Regierung vom 19. März 2026 festgelegt.
Aufgaben
Der Expertenausschuss schlägt dem für Finanzen zuständigen Minister Themen im Zusammenhang mit Steuergerechtigkeit und Steuergleichheit vor. Nach der Bestätigung durch den Minister unterzieht der Ausschuss die Themen einer Analyse, um der wallonischen Regierung darüber Bericht zu erstatten.
Der für Finanzen zuständige Minister kann den Ausschuss direkt mit der Analyse von Themen im Zusammenhang mit Steuergerechtigkeit und Steuergleichheit beauftragen, um der Regierung darüber Bericht zu erstatten.
Zusammensetzung
Der Expertenausschuss setzt sich wie folgt zusammen
- Fünf ordentliche Mitglieder und ihre jeweiligen Stellvertreter, die über akademische Fachkenntnisse im Steuerwesen verfügen
- Ein ordentliches Mitglied, das den Ministerpräsidenten der Wallonie vertritt
- Ein ordentliches Mitglied, das jeden Vizepräsidenten der Wallonie vertritt
- Ein ordentliches Mitglied, das dem Personal von Wallonie Finances Expertises angehört