Aufgaben

Der durch das Dekret vom 10. Juli 2010 gegründete Rat für Steuern und Finanzen der Wallonie (Conseil de la Fiscalité et des Finances de Wallonie (CFFW)) ist ein Akteur mit beratender Funktion in der Wallonie.

  • Abgabe einer Stellungnahme zu allen Entwürfen und Vorschlägen für Dekrete des wallonischen Parlaments sowie zu allen Entwürfen für Erlasse der wallonischen Regierung, die Auswirkungen auf die Finanzen der Wallonischen Region und/oder das wallonische Steuerwesen haben könnten, mit Ausnahme des Dekrets über den Haushalt der Wallonischen Region
  • Unterstützung der Regierung und des Ministers für Haushalt und Finanzen der Wallonischen Region bei der Ausarbeitung der Steuer- und Finanzpolitik sowie der Einnahmenpolitik der Wallonischen Region
  • Analyse der Auswirkungen von Maßnahmen anderer belgischer oder europäischer Entscheidungsebenen auf das wallonische Steuerwesen
  • Stellungnahmen zu Steuerreformvorhaben im Zuständigkeitsbereich der Region abzugeben
  • Stellungnahme zu den Steuereinnahmen, die von anderen Gebietskörperschaften im Auftrag der Wallonischen Region erhoben werden, sowie zu den Steuereinnahmen, die von der Wallonischen Region im Auftrag anderer Gebietskörperschaften erhoben werden

Die WFE stellt das Sekretariat des CFFW.

Zusammensetzung

Aufgrund ihrer besonderen Kompetenzen und Erfahrungen in den Bereichen Haushalt und Wirtschaft, Steuerwesen und Finanzen

Sabrina SCARNA

Vorsitzende

Benoît BAYENET

Vizepräsident

Marc BOURGEOIS

Christelle KOZICKI

Didier LEEMANS

Mathieu POSSOZ

Für den CESE Wallonie

Fabrice GROGNARD

Zoé RONGE

Muriel RUOL

Sébastien SPLINGARD

Für die Dienststellen der Regierung

Stéphane GUISSE

Generalsekretär SPW (ai) | Generaldirektor SPW Finanzen

Simon DETHIER

Generaldirektor SPW Inneres und Soziales

Michaël VAN DEN KERKHOVE

Generalkoordinator WFE

Sébastien BERTRAND

Stellvertretender Generalkoordinator WFE

Für die Finanzinspektion

Yves CENNE

oder sein Stellvertreter unter den bei der wallonischen Regierung akkreditierten Finanzinspektoren

Stellungnahmeverfahren

Wer?

Wer? Gegenstand?
Wallonische Regierung oder Präsident des wallonischen Parlaments Jeder Entwurf und Vorschlag für ein Dekret sowie jeder Entwurf für einen Regierungsbeschluss, der die Finanzen der Wallonischen Region und/oder das wallonische Steuerwesen beeinflussen könnte, mit Ausnahme des Dekrets über den Haushalt der Wallonischen Region
Regierung oder Minister, der für Finanzen zuständig ist Angelegenheiten steuerlicher oder finanzieller Art
Minister, der für Finanzen zuständig ist Regionale Einnahmen
Jeder Minister gemeinsam mit dem für Finanzen zuständigen Minister Angelegenheiten steuerlicher oder finanzieller Art im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten des antragstellenden Ministers

Wie?

Anträge auf Stellungnahme an den CFFW sind an den CESE Wallonie zu richten 

Per Post

CESE Wallonie
Luc SIMAR
Generalsekretär
Rue du Vertbois 13c
4000 Lüttich

  1. Der CESE Wallonie leitet die Anfrage an den CFFW weiter
  2. Der CFFW teilt seine Stellungnahme dem CESE Wallonie mit, der sie an die wallonische Regierung oder an den Präsidenten des wallonischen Parlaments weiterleitet
  3. Der CESE Wallonie kann eine ergänzende Stellungnahme zu der des CFFW verfassen 

Stellungnahmen und Berichte