Aufgaben
Der durch das Dekret vom 10. Juli 2010 gegründete Rat für Steuern und Finanzen der Wallonie (Conseil de la Fiscalité et des Finances de Wallonie (CFFW)) ist ein Akteur mit beratender Funktion in der Wallonie.
- Abgabe einer Stellungnahme zu allen Entwürfen und Vorschlägen für Dekrete des wallonischen Parlaments sowie zu allen Entwürfen für Erlasse der wallonischen Regierung, die Auswirkungen auf die Finanzen der Wallonischen Region und/oder das wallonische Steuerwesen haben könnten, mit Ausnahme des Dekrets über den Haushalt der Wallonischen Region
- Unterstützung der Regierung und des Ministers für Haushalt und Finanzen der Wallonischen Region bei der Ausarbeitung der Steuer- und Finanzpolitik sowie der Einnahmenpolitik der Wallonischen Region
- Analyse der Auswirkungen von Maßnahmen anderer belgischer oder europäischer Entscheidungsebenen auf das wallonische Steuerwesen
- Stellungnahmen zu Steuerreformvorhaben im Zuständigkeitsbereich der Region abzugeben
- Stellungnahme zu den Steuereinnahmen, die von anderen Gebietskörperschaften im Auftrag der Wallonischen Region erhoben werden, sowie zu den Steuereinnahmen, die von der Wallonischen Region im Auftrag anderer Gebietskörperschaften erhoben werden
Die WFE stellt das Sekretariat des CFFW.
Zusammensetzung
Aufgrund ihrer besonderen Kompetenzen und Erfahrungen in den Bereichen Haushalt und Wirtschaft, Steuerwesen und Finanzen
Sabrina SCARNA
Vorsitzende
Benoît BAYENET
Vizepräsident
Marc BOURGEOIS
Christelle KOZICKI
Didier LEEMANS
Mathieu POSSOZ
Für den CESE Wallonie
Fabrice GROGNARD
Zoé RONGE
Muriel RUOL
Sébastien SPLINGARD
Für die Dienststellen der Regierung
Stéphane GUISSE
Generalsekretär SPW (ai) | Generaldirektor SPW Finanzen
Simon DETHIER
Generaldirektor SPW Inneres und Soziales
Michaël VAN DEN KERKHOVE
Generalkoordinator WFE
Sébastien BERTRAND
Stellvertretender Generalkoordinator WFE
Für die Finanzinspektion
Yves CENNE
oder sein Stellvertreter unter den bei der wallonischen Regierung akkreditierten Finanzinspektoren
Stellungnahmeverfahren
Wer?
| Wer? | Gegenstand? |
|---|---|
| Wallonische Regierung oder Präsident des wallonischen Parlaments | Jeder Entwurf und Vorschlag für ein Dekret sowie jeder Entwurf für einen Regierungsbeschluss, der die Finanzen der Wallonischen Region und/oder das wallonische Steuerwesen beeinflussen könnte, mit Ausnahme des Dekrets über den Haushalt der Wallonischen Region |
| Regierung oder Minister, der für Finanzen zuständig ist | Angelegenheiten steuerlicher oder finanzieller Art |
| Minister, der für Finanzen zuständig ist | Regionale Einnahmen |
| Jeder Minister gemeinsam mit dem für Finanzen zuständigen Minister | Angelegenheiten steuerlicher oder finanzieller Art im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten des antragstellenden Ministers |
Wie?
Anträge auf Stellungnahme an den CFFW sind an den CESE Wallonie zu richten
Per Post
CESE Wallonie
Luc SIMAR
Generalsekretär
Rue du Vertbois 13c
4000 Lüttich
- Der CESE Wallonie leitet die Anfrage an den CFFW weiter
- Der CFFW teilt seine Stellungnahme dem CESE Wallonie mit, der sie an die wallonische Regierung oder an den Präsidenten des wallonischen Parlaments weiterleitet
- Der CESE Wallonie kann eine ergänzende Stellungnahme zu der des CFFW verfassen