ICN
Das Institut für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (ICN) wurde durch das Gesetz vom 21. Dezember 1994, Titel VIII, über soziale und sonstige Bestimmungen im Hinblick auf die Reform des Systems der Wirtschaftsstatistik und -prognosen der Föderalregierung gegründet.
Das Institut ist mit der Erstellung folgender Statistiken, Analysen und Wirtschaftsprognosen beauftragt:
- die realen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen;
- die Finanzvolkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen;
- die Jahres- und Quartalsabschlüsse der öffentlichen Verwaltung;
- die vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen;
- die regionalen Bruttoprodukte;
- die Außenhandelsstatistiken innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sowie die Transitstatistiken;
- die für die Aufstellung des Föderalhaushalts, auch Wirtschaftsbudget genannt, erforderlichen Wirtschaftsprognosen sowie die mehrjährigen Haushaltsrahmen der verschiedenen Gewalten;
- die Input-Output-Tabellen, gegebenenfalls einschließlich bestimmter sektorbezogener Satellitenkonten;
- die Preisbeobachtung und -analyse;
- Statistiken im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit;
- die Berechnung einer Reihe ergänzender Indikatoren zur Messung der Lebensqualität, der menschlichen Entwicklung, des sozialen Fortschritts und der Nachhaltigkeit unserer Wirtschaft sowie deren Einbindung in bestehende Veröffentlichungen, die die traditionellen Wirtschaftsindikatoren enthalten.